Weiterbildungsordnung

Weiterbildung zum Facharzt bzw. Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen



Grundlagen für die Weiterbildung sind

 

 

 


Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen

In Sachsen ist es durch ein Sonderprogramm des Freistaates seit einigen Jahren möglich, jungen Kolleginnen und Kollegen eine gute berufliche Perspektive im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu bieten.

 

Wenn gleich nach dem Studium mit der Facharztausbildung im Gesundheitsamt begonnen wird, erfolgt von dort die Delegierung zu allen notwendigen Weiterbildungsabschnitten.

 

 

 

Studium Humanmedizin

Praktisches Jahr

 

 

Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2,5 Jahre

unmittelbare Patienten-versorgung

 

 

 

 

Delegierung durch Gesundheitsamt

 

Amtsarztkurs

wochenweise über 2 Jahre verteielt

 

 

 

 

 

 

0,5 Jahre

Psychiatrie, Psycho­therapie

 

 

 

Delegierung durch Gesundheitsamt

 

 

 

 

 

 

2 Jahre

Gesundheits-amt

 

alle Bereiche im Gesundheitsamt

 

 

 

 

                 

 

 

 

Es kann aber auch zu jedem Zeitpunkt einer bereits begonnenen anderen Facharztausbildung bei einem Gesundheitsamt eine Bewerbung erfolgen und, unter Anrechnung bestimmter Zeiten, die Weiterbildung zum Facharzt ÖGW fortsetzen.

 

Die Vorteile sind:

 

           Modulsystem

 

           kurze Wege (Amtsarztlehrgang in Sachsen)

 

           Facharztausbildung am Stück

 


Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt ÖGW umfasst praktische zahnärztliche Tätigkeit und einen theoretischen Lehrgang.

 

 

Es sind folgende Weiterbildungsabschnitte zu absolvieren:

 

 

  • 18 Monate praktisch-zahnärztliche Tätigkeit in einer an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxis oder zahnärztlichen Klinik,

 

  • 30 Monate zahnärztlicher Tätigkeit in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens, davon mindestens 18 Monate in einem Gesundheitsamt sowie

 

  • der erfolgreiche Abschluss mit Zeugnis eines Weiterbildungslehrganges für Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (z. B. des Amtsarztkurses in Sachsen).

 

 

 


Weiterbildung zum Facharzt einer anderen Richtung

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen bietet interessierten Ärzten die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin zu absolvieren.

 

Wer sich bereits für eine Facharztausbildung entschieden hat, kann sich während der Weiterbildungszeit auch an ein Gesundheitsamt delegieren lassen. Dies ist eine gute Möglichkeit für Assistenzärzte (insbesondere angehende Hausärzte, Internisten, Kinder- und Jugendärzte), die Aufgaben und die Wirkungsweise des Öffentlichen Gesundheitsdienstes kennen zu lernen.

 

Die dabei gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse lassen sich in der eigenen ärztlichen Tätigkeit gut verwenden. Außerdem ist dies ein Schritt zur Verbesserung der Zusammenarbeit der niedergelassenen bzw. Klinikärzte und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

 

 

Es gibt auch die Möglichkeit, in einem Gesundheitsamt zu hospitieren und viele Einblicke in mögliche Einsatzbereiche zu erhalten.

 

 

Der LVÖGD und die Gesundheitsämter sind gern bereit, weitere Fragen zur praktischen Seite der Arbeit eines Arztes im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu beantworten.

 



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